Ein neues Zuhause: Wie sich Deutsche (dauerhaft) in Kolumbien niederlassen können

Ein neues Zuhause: Wie sich Deutsche (dauerhaft) in Kolumbien niederlassen können

 

Immer mehr Deutsche können sich vorstellen, in Kolumbien zu arbeiten und langfristig zu leben. Das überrascht nicht, denn Kolumbien fasziniert mit seiner Natur, der Kulinarik und insbesondere mit der Offenheit seiner Einwohner. Auch wirtschaftlich befindet sich das Land in einem Aufschwung und gehört zu den Ländern in Lateinamerika mit den günstigsten Bedingungen zur Unternehmensgründung.  Aber welche Möglichkeiten bietet das kolumbianische Recht für deutsche Staatsbürger, um sich in Kolumbien aufhalten zu dürfen?

  • Visumsfreie Einreise für deutsche Touristen bis zu 90 Tage

 

Zunächst ist eine Einreise für deutsche Staatsbürger auch ohne Visum möglich. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie maximal 90 Tage in Kolumbien bleiben wollen und keiner bezahlten Arbeit für ein kolumbianisches Unternehmen nachgehen. Mögliche Zwecke sind also entweder Tourismus, Geschäftsreisen oder das Besuchen von Verwandten. Der Aufenthalt kann dann auch verlängert werden, wichtig ist aber, man sich ohne Visum maximal 180 Tage pro Kalenderjahr in Kolumbien aufhalten darf. Zudem wird dringend empfohlen, vor der Einreise das Check-MIG Formular auf der offiziellen Webseite „migracioncolombia.gov.co“ auszufüllen, um die Einreise zu erleichtern. Darüber hinaus bedarf es eines Reispasses, der noch sechs Monate über die Einreise hinaus gültig ist und gegebenenfalls ist es nötig, einen Rückflug, den Ort der Unterkunft oder ausreichende zu Verfügung stehende finanzielle Mittel nachzuweisen.

  • Befristeter Aufenthalt mit dem V oder M-Visum 

 

Wer jedoch länger als 180 Tage im Kalenderjahr in Kolumbien bleiben oder hier arbeiten möchte, muss sich um ein Visum bemühen. Hierfür hält das kolumbianische Recht drei Visumskategorien bereit.

 

Zunächst besteht mit dem Visum Typ-M (Visa de Migrante) die Möglichkeit für die Dauer von bis zu 3 Jahren einzureisen, wobei das Visum bei einigen Kategorien mit einer Arbeitserlaubnis verbunden wird. Die Möglichkeit der Erteilung eines Visums besteht hier etwa als Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner eines kolumbianischen Staatsbürgers oder als Vater oder Mutter eines kolumbianischen Staatsbürgers.

 

Darüber hinaus besteht für deutsche Staatsbürger die Möglichkeit ein Arbeitnehmervisum zu beantragen. Notwendig dafür ist ein Arbeitsvertrag und ein Motivationsschreiben des Arbeitgebers, indem etwa die Qualifikation des Arbeitnehmers dargelegt wird. Zudem muss mit Kontoauszügen des Arbeitgebers nachgewiesen werden, dass das durchschnittliche monatliche Einkommen des Beschäftigten mindestens 100 gesetzliche Mindestmonatsgehälter beträgt. Hierbei handelt es sich im Juli 2025 um ein Mindestmonatsgehalt von umgerechnet etwa 30.400 Euro. Mit dem Visum kann zudem auch ein Visum für Ehepartner und Kinder des Arbeitnehmers beantragt werden.

 

Für diejenigen, die eine Beschäftigungsmöglichkeit mit einem so hohen Einkommen nicht erreichen, jedoch eine größere Menge an Vermögen angespart haben, kommt ein Investorenvisum in Betracht. Voraussetzung hierfür ist, dass entweder eine direkte Investition in den kolumbianischen Markt getätigt wird oder eine Immobile erworben wird. Die Mindesthöhe einer Direktinvestition beträgt aktuell den 650-fachen kolumbianischen Mindestlohn (im Juli 2025 ≈ 198.000 Euro), während der Investitionswert bei einer Immobilie den 350-fachen kolumbianischen Mindestlohn erreichen muss (im Juli 2025 ≈ 107.000 Euro). Darüber hinaus muss durch Bankauszüge die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Antragsstellers und eine Krankenversicherung nachgewiesen werden. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer von drei Jahren kann das Visum dann erneut beantragt werden, wobei nachgewiesen werden muss, dass die Investition weiterhin besteht.

 

Für Ausländer, die ein Unternehmen in Kolumbien gegründet haben oder Kapitalanteile an einer kolumbianischen Handelsgesellschaft halten, besteht zudem die Möglichkeit, ein Gesellschafter-/Eigentümer-Visum zu erhalten. Während es für ein Investorenvisum ausreicht, dass nur Geldmittel in eine kolumbianische Firma investiert werden (etwa durch eine Investition an der Börse), muss der Antragsteller bei dieser Visumsart als Gesellschafter an einem Unternehmen beteiligt sein. Deshalb umfasst das Visum auch eine Arbeitserlaubnis innerhalb des Unternehmens. Die Mindestsumme, die hier eingebracht werden muss, ist im Vergleich zum Investorenvisum niedriger und liegt bei 100 kolumbianischen Mindestmonatsgehältern (im Juli 2025 ≈ 30.000 Euro) und muss in Form einer Einlage in ein bestehendes oder ein gegründetes Unternehmen eingebracht werden. Auch dieses Visum kann nach Ablauf von 3 Jahren verlängert werden, dann muss nachgewiesen werden, dass das Unternehmen noch wirtschaftlich aktiv und zahlungsfähig ist.

 

Als Letztes kommt in der Kategorie des Visums Typ-M noch das Visum für Rentner in Betracht. Hier ist die wichtigste Voraussetzung für die Erteilung, dass eine monatliche Rentenzahlung von mindestens 3 kolumbianischen Mindestlöhnen nachgewiesen wird. Hierbei handelt es sich im Juli 2025 um umgerechnet etwa 900 Euro, sodass deutsche Rentner diese Anforderung regelmäßig erfüllen sollten. Diese monatliche Rente kann aus staatlicher oder privater Quelle stammen und der Nachweis muss regelmäßig apostilliert und übersetzt werden. Zudem müssen ein polizeiliches Führungszeugnis, ein ärztliches Attest über psychische und körperliche Eignung sowie der Nachweis einer Krankenversicherung vorgelegt werden. Auch dieses Visum ist bis zu drei Jahre gültig und kann danach verlängert werden, wobei auch Visa für Ehe- oder Lebenspartner sowie für Kinder erteilt werden können.

 

Für einen befristeten Aufenthalt kommt daneben noch ein Aufenthalt mit einem Visum Typ-V (Visa de Vistante) in Betracht. Diese Visumskategorie bietet unter anderem die Möglichkeit, aufgrund eines Auslandsstudiums oder für einen Freiwilligendienst nach Kolumbien einzureisen. Von herausragender Bedeutung ist in dieser Kategorie aber das Visum für digitale Nomaden, das erst im Jahr 2022 eingeführt wurde. Dieses richtet sich an Menschen, die Remote für ausländische Unternehmen arbeiten und sich zu diesem Zwecke in Kolumbien niederlassen wollen. Voraussetzung, um sich für ein solches Visum zu qualifizieren, ist zunächst ein Schreiben eines ausländischen Unternehmens, in dem die Anstellung oder freiberufliche Tätigkeit für dieses Unternehmen bestätigt wird. Unternehmer hingegen müssen in einem Schreiben ihr digitales Geschäftsmodell darlegen und ihre finanziellen Ressourcen nachweisen. Darüber hinaus muss durch Kontoauszüge der letzten drei Monate nachgewiesen werden, dass sich die Einkünfte des Antragsstellers auf mindestens drei kolumbianische Monatsmindestgehälter belaufen (im Juli 2025 ≈ 915 Euro) und eine Krankenversicherung, die den gesamten Aufenthalt abdeckt, muss nachgewiesen werden. Das Visum wird für zwei Jahre ausgestellt und kann danach verlängert werden.

  • Unbefristeter Aufenthalt mit dem R-Visum

 

Wie sich oben gezeigt hat, sind die Visa der Typen V und M stets nur vorrübergehend. Wer sich hingegen dauerhaft in Kolumbien niederlassen will und einen sicheren Rechtsstatus anstrebt, sollte sich um eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis mit dem Visa Typ R (Residentes Permanentes) bemühen. Dieses muss lediglich alle fünf Jahre über eine digitale Plattform verlängert werden und gewährt eine unbefristete Arbeitserlaubnis für jegliche Tätigkeiten in Kolumbien. Für deutsche Staatsbürger kommt hier das Visum R „por tiempo acumulado“ in Betracht.

 

Voraussetzung für dieses Visum ist, dass der Antragsteller über einen bestimmten Zeitraum ein M-Visum gehalten hat und dabei kontinuierlich im Land geblieben ist. Es ist also zu beachten, dass eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung nach dem Aufenthalt mit dem Visum für digitale Nomaden (Typ V) nicht möglich ist!

 

So kann beispielsweise beim Investoren-Visum, dem Visum für Arbeitnehmer, und dem Visum für Unternehmer/Eigentümer und dem Visum für Rentner nach fünf Jahren legalem und lückenlosem Aufenthalt in Kolumbien ein R-Visum beantragt werden. Weitere Voraussetzungen für die Erteilung sind ein Einkommensnachweis und die Vorlage des kolumbianischen Ausweisdokuments zur Überprüfung einer etwaigen polizeilichen Vergangenheit. Je nach vorheriger Visumskategorie können hier noch weitere Dokumente vorzulegen sein.

 

Das Visum Typ-R ist unbefristet und verfällt lediglich, wenn der Inhaber mehr als zwei Jahre am Stück außerhalb Kolumbiens verbringt, zudem erlaubt auch dieses Visum Familiennachzug.

  • Zusammenfassung

 

Für Deutsche, die sich langfristig in Kolumbien niederlassen möchten, ist das Visum Typ R „por tiempo acumulado“ die ideale Möglichkeit, um einen rechtssicheren und dauerhaften Status zu erhalten. Dafür müssen sie sich für einen bestimmten Zeitraum mit einem Visum Typ-M in Kolumbien aufgehalten haben. In Betracht kommt hier etwa ein Aufenthalt als Arbeitnehmer, als Investor, als Gesellschafter eines Unternehmens oder als Rentner. Für Deutsche, die ausschließlich Remote arbeiten können, bietet sich das Visum für digitale Nomaden an, was insbesondere aufgrund des im Vergleich zu den anderen Visumsarten niedrigen nötigen Einkommens von Vorteil sein kann. Ein langfristiger Aufenthalt mit dem Visum Typ-R kann hiermit aber nicht erreicht werden.

 

Es gibt also verschiedene Wege zum dauerhaften Aufenthalt in Kolumbien, wobei diese jedoch häufig komplex und zeitintensiv sind. Als deutschsprachige Kanzlei mit Sitz in Medellín stehen wir Ihnen auf diesem Weg gerne zur Seite und unterstützen Sie rechtssicher, effizient und persönlich. Kontaktieren Sie uns gerne noch heute unter lynceuslawfirm.com und machen sie ein persönliches Erstgespräch aus – sei es vor Ort oder digital.

Autor: Felix König

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