Ein neues Zuhause: Wie sich Deutsche (dauerhaft) in Kolumbien niederlassen können
Immer mehr Deutsche lassen sich in Kolumbien nieder, um dort langfristig zu arbeiten und zu leben. Das ist nicht verwunderlich, denn Kolumbien fasziniert durch seine Natur, seine Kultur und vor allem durch die Offenheit seiner Bewohner. Auch wirtschaftlich befindet sich das Land in einer Wachstumsphase und gehört zu den Ländern in Lateinamerika mit den wichtigsten Voraussetzungen für die Entwicklung der Wirtschaft. Doch welche Möglichkeiten bietet das kolumbianische Recht für deutsche Staatsbürger, sich in Kolumbien aufzuhalten?
- Kostenloses Visum für deutsche Touristen bis zu 90 Tagen
Zunächst ist eine Einreise für deutsche Staatsbürger auch ohne Visum möglich. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich maximal 90 Tage in Kolumbien aufhalten wollen und keine Arbeit für ein kolumbianisches Unternehmen verrichten müssen. Mögliche Aktivitäten sind Tourismus, Geschäftsreisen oder der Besuch von Besuchern. Der Aufenthalt kann auch verlängert werden, wichtig ist jedoch, dass Sie sich maximal 180 Tage pro Kalenderjahr in Kolumbien aufhalten können, ohne ein Visum zu benötigen. Zudem wird dringend empfohlen, vor der Einreise das Check-MIG Formular auf der offiziellen Webseite „migracioncolombia.gov.co“ auszufüllen, um die Einreise zu erleichtern. Darüber hinaus bedarf es eines Reispasses, der noch sechs Monate über die Einreise hinaus gültig ist und gegebenenfalls ist es nötig, einen Rückflug, den Ort der Unterkunft oder ausreichende zu Verfügung stehende finanzielle Mittel nachzuweisen.
- Befristeter Aufenthalt mit dem V oder M-Visum
Wer jedoch mehr als 180 Tage im Jahr in Kolumbien verbringen oder hier arbeiten möchte, muss einen Besuch machen. In diesem Fall würde das Gesetz in Kolumbien drei Visakategorien vorsehen.
Zunächst besteht mit dem Visum Typ-M (Migrantenvisum), die Möglichkeit für Personen, die sich seit bis zu 3 Jahren im Land aufhalten, ein Visum zu beantragen, wobei das Visum an ein Arbeitsverhältnis in einer der Kategorien gebunden ist. Die Möglichkeit, ein Visum zu erhalten, besteht hier zum Beispiel als Arbeitnehmer oder Lebenspartner eines Staatsbürgers oder als Elternteil oder Vormund eines Staatsbürgers.
Darüber hinaus haben deutsche Staatsbedienstete die Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis zu begründen. Dazu sind ein Arbeitsvertrag und eine Motivationserklärung des Arbeitnehmers erforderlich, um beispielsweise die Anerkennung der Qualifikationen des Arbeitnehmers zu gewährleisten. Zudem muss mit Kontoauszügen des Arbeitsgebers nachgewiesen werden, dass das durchschnittliche monatliche Einkommen des Beschäftigten mindestens 100 gesetzliche Mindestmonatsgehälter beträgt. Hierbei handelt es sich im Juli 2025 um ein Mindestmonatsgehalt von umgerechnet etwa 30.400 Euro. Darüber hinaus kann auch für die Eltern und Kinder von Arbeitnehmern ein Visum erteilt werden.
Für diejenigen, die eine Beschäftigungsmöglichkeit mit einem so hohen Einkommen nicht erreichen, jedoch eine größere Menge angespart haben, kommt ein Investorenvisum in Betracht. Die Konsequenz daraus ist, dass entweder eine Direktinvestition in den kolumbianischen Markt getätigt wird oder eine Immobile geschaffen wird. Die Mindesthöhe einer Direktinvestition beträgt aktuell den 650-fachen kolumbianischen Mindestlohn (im Juli 2025 ≈ 198.000 Euro), während der Investitionswert bei einer Immobilie den 350-fachen kolumbianischen Mindestlohn erreichen muss (im Juli 2025 ≈ 107.000 Euro). Darüber hinaus muss durch Bankauszüge die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Antragstellers und eine Krankenversicherung nachgewiesen werden. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer von drei Jahren kann das Visum dann erneut beantragt werden, wobei nachgewiesen werden muss, dass die Investition weiterhin besteht.
Für Ausländer, die ein Unternehmen in Kolumbien gegründet haben oder Kapitalanteile an einer kolumbianischen Handelsgesellschaft halten, besteht zudem die Möglichkeit, ein Gesellschafter-/Eigentümer-Visum zu erhalten. Während es für ein Investorenvisum ausreicht, dass nur Geldmittel in eine kolumbianische Firma investiert werden (etwa durch eine Investition an der Börse), muss der Antragsteller bei dieser Visumsart als Gesellschafter an einem Unternehmen beteiligt sein. Deshalb umfasst das Visum auch eine Arbeitserlaubnis innerhalb des Unternehmens. Die Mindestsumme, die hier eingebracht werden muss, ist im Vergleich zum Investorenvisum niedriger und liegt bei 100 kolumbianischen Mindestmonatsgehältern (im Juli 2025 ≈ 30.000 Euro) und muss in Form einer Einlage in ein bestehendes oder ein gegründetes Unternehmen eingebracht werden. Auch dieses Visum kann nach Ablauf von 3 Jahren verlängert werden, dann muss nachgewiesen werden, dass das Unternehmen noch wirtschaftlich aktiv und zahlungsfähig ist.
Als Letztes kommt in der Kategorie des Visums Typ-M noch das Visum für Rentner in Betracht. Hier ist die wichtigste Voraussetzung für die Erteilung, dass eine monatliche Rentenzahlung von mindestens 3 kolumbianischen Mindestlöhnen nachgewiesen wird. Hierbei handelt es sich im Juli 2025 um umgerechnet etwa 900 Euro, sodass deutsche Rentner diese Anforderung regelmäßig erfüllen sollten. Diese monatliche Rente kann aus staatlicher oder privater Quelle stammen und der Nachweis muss regelmäßig apostilliert und übersetzt werden. Zudem müssen ein polizeiliches Führungszeugnis, ein ärztliches Attest über psychische und körperliche Eignung sowie der Nachweis einer Krankenversicherung vorgelegt werden. Auch dieses Visum ist bis zu drei Jahre gültig und kann danach verlängert werden, wobei auch Visa für Ehe- oder Lebenspartner sowie für Kinder erteilt werden können.
Für einen befristeten Aufenthalt kommt daneben noch ein Aufenthalt mit einem Visum Typ-V (Besuchervisum) in Betracht. Diese Visumskategorie bietet ebenfalls die Möglichkeit, ein Visum auf der Grundlage eines ausländischen Studiums oder aus freiem Willen nach Deutschland zu reisen, zu erhalten. Bei dieser Kategorie ist es jedoch auch wichtig zu wissen, dass es sich um das erste digitale Nominierungsvisum handelt, das im Jahr 2022 eingeführt wurde. Es richtet sich an Personen, die aus der Ferne für ausländische Unternehmen arbeiten und sich diesem Projekt in Kolumbien anschließen möchten. Voraussetzung, um sich für ein solches Visum zu qualifizieren, ist zunächst ein Schreiben eines ausländischen Unternehmens, in dem die Anstellung oder freiberufliche Tätigkeit für dieses Unternehmen bestätigt wird. Unternehmer hingegen müssen in einem Schreiben ihr digitales Geschäftsmodell darlegen und ihre finanziellen Ressourcen nachweisen. Darüber hinaus muss durch Kontoauszüge der letzten drei Monate nachgewiesen werden, dass sich die Einkünfte des Antragstellers auf mindestens drei kolumbianische Monatsmindestgehälter belaufen (im Juli 2025 ≈ 915 Euro) und eine Krankenversicherung, die den gesamten Aufenthalt abdeckt, nachgewiesen werden muss. Das Visum wird für zwei Jahre ausgestellt und kann danach verlängert werden.
- Unbefristeter Aufenthalt mit dem R-Visum
Wie oben gezeigt, sind die Visa vom Typ V und M immer nur gültig. Wer dauerhaft nach Deutschland zurückkehren und einen sicheren Rechtsstatus erlangen möchte, sollte eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis mit dem Visum vom Typ R (Daueraufenthalt) beantragen. Dieses muss alle fünf Jahre auf einer digitalen Plattform geändert werden und gewährleistet eine ununterbrochene Arbeitserlaubnis für alle arbeitsbezogenen Tätigkeiten in Kolumbien. Für deutsche Staatsangehörige wird hier das Visum R „für angesammelte Zeit“ verwendet.
Voraussetzung für dieses Visum ist, dass der Antragsteller über einen bestimmten Zeitraum ein M-Visum gehalten hat und dabei kontinuierlich im Land geblieben ist. Es ist daher zu beachten, dass eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung nach dem Aufenthalt mit dem Visum für digitale Nomaden (Typ V) nicht möglich ist!
So kann z.B. ein R-Visum für Investoren, das Visum für Arbeitnehmer, das Visum für Arbeitgeber/Unternehmer und das Visum für Mieter nach fünf Jahren legalen und langfristigen Aufenthalts in Kolumbien ausgestellt werden. Weitere Voraussetzungen für die Erteilung sind ein Einkommensnachweis und die Vorlage des kolumbianischen Ausweisdokuments zur Überprüfung einer etwaigen polizeilichen Vergangenheit. Nach den vorherigen Visumkategorien können noch weitere Dokumente eingereicht werden.
Das Visum Typ-R ist unbefristet und verfällt lediglich, wenn der Inhaber mehr als zwei Jahre am Stück außerhalb Kolumbiens verbringt, zudem erlaubt auch dieses Visum Familiennachzug.
- Zusammenfassung
Für Deutsche, die für einen längeren Zeitraum nach Kolumbien zurückkehren möchten, ist das Visum Typ R „kumulierte Zeit“ die ideale Möglichkeit, einen legalen und dauerhaften Status zu erhalten. Dafür müssen sie für einen bestimmten Zeitraum mit einem Visum Typ-M in Kolumbien aufgehalten haben. In diesem Zusammenhang können Sie sich hier zum Beispiel als Arbeitnehmer, Investor, Firmeninhaber oder Mieter aufhalten. Für Deutsche, die auch aus der Ferne arbeiten können, steht das Visum für digitale Namen zur Verfügung, insbesondere auf der Grundlage der neuen, neuen Erkenntnisse von Vorteil, die man von anderen Visumsarten erhalten kann. Ein langfristiger Aufenthalt mit dem Visum Typ R kann hier jedoch nicht erreicht werden.
Es gibt auch mehrere Wege zum täglichen Aufenthalt in Kolumbien, aber diese sind immer noch sehr komplex und zeitaufwendig. Als deutschsprachiges Unternehmen mit Sitz in Medellín sind wir immer an Ihrer Seite und unterstützen Sie auf legale, effiziente und persönliche Weise. Kontaktieren Sie uns noch heute über lynceuslawfirm.com und nehmen Sie persönlich Kontakt auf - ob vor Ort oder digital.
Autor: Felix König
