Ausländische Zweigniederlassungsregistrierung in Kolumbien (Sucursales)
Erweitern Sie Ihr bestehendes Unternehmen nach Kolumbien? Die Registrierung einer ausländischen Zweigniederlassung in Kolumbien ermöglicht es Ihnen, unter dem Namen Ihrer Muttergesellschaft tätig zu sein – ohne eine separate juristische Person zu gründen. Erfahren Sie, was eine Zweigniederlassung (sucursal) erfordert, wie der Prozess abläuft und wie Lynceus ihn für Sie in englischer und deutscher Sprache abwickelt.
Haben Sie rechtliche Fragen?
Lassen Sie uns Ihren Umzug nach Kolumbien einfach und stressfrei gestalten.
Was wir tun — Ausländische Zweigniederlassungs-Registrierungsdienste in Kolumbien
Einrichtung und Strukturierung von Zweigniederlassungen
Wir beraten Sie, ob eine ausländische Zweigniederlassung (sucursal) das richtige Instrument für Ihren Markteintritt in Kolumbien im Vergleich zur Gründung einer neuen SAS ist. Wir erläutern die rechtlichen und steuerlichen Auswirkungen jeder Option, bevor Sie sich festlegen.
Öffentliche Urkunde und Notarielle Koordination
Die ausländische Zweigniederlassungsgründung in Kolumbien erfordert eine öffentliche Urkunde, die vor einem kolumbianischen Notar beurkundet wird. Wir entwerfen alle erforderlichen Dokumente und verwalten den Beurkundungsprozess.
Eintragung in die Handelskammer
Wir melden Ihre Zweigniederlassung bei der zuständigen Handelskammer in Medellín an, beschaffen Ihre Handelsregisterbescheinigung und stellen sicher, dass Ihr zugewiesenes Kapital korrekt dokumentiert ist.
DIAN-Registrierung
Wir registrieren Ihre Zweigniederlassung bei der DIAN, um Ihre NIT und RUT zu erhalten – erforderlich, bevor Ihre Zweigniederlassung Kunden Rechnungen ausstellen oder in Kolumbien kommerziell tätig sein kann.
Registrierung ausländischer Investitionen
Zugeordnetes Kapital und jede ergänzende Investition müssen bei der kolumbianischen Zentralbank registriert werden. Wir verwalten diesen Schritt, um Ihr Recht auf Rückführung von Geldern zu schützen.
Unser Prozess — 3 Schritte zur Eintragung Ihrer ausländischen Zweigniederlassung in Kolumbien
Ein klarer, vorhersehbarer Prozess - damit Sie in jeder Phase genau wissen, woran Sie sind.
Dokumentenaufbereitung & Apostille
Wir erstellen eine Checkliste aller erforderlichen Dokumente der Muttergesellschaft – Gründungsurkunde, Beschluss des Verwaltungsrats zur Ermächtigung der Zweigniederlassung, Satzung, Vollmacht. Wir beraten über Apostille-Anforderungen und koordinieren beglaubigte spanische Übersetzungen.
Notar, Handelskammer & DIAN-Registrierung
Wir führen die öffentliche Urkunde vor einem kolumbianischen Notar aus, reichen sie bei der Handelskammer ein, erhalten Ihr Handelsregisterauszug und schließen die DIAN-Registrierung für Ihre NIT und RUT ab.
Zentralbank der Republik & Übergabe
Wir registrieren Ihr zugeteiltes Kapital bei der Zentralbank und liefern Ihre vollständige Zweigstellenakte – alle Zertifikate, Registrierungsnummern und eine Zusammenfassung Ihrer laufenden jährlichen Erneuerungs- und Compliance-Verpflichtungen.
Gründen Sie Ihre ausländische Niederlassung in Kolumbien — Beratung
Wir übernehmen die Registrierung von ausländischen Zweigniederlassungen in Kolumbien für internationale Unternehmen, die in den kolumbianischen Markt eintreten. Unser zweisprachiges Team in Medellín arbeitet auf Englisch, Deutsch und Spanisch – und wir verwalten jeden Schritt von der Apostillen-Koordination über die Einreichung bei der Handelskammer bis zur Registrierung bei der DIAN.
Auslandsniederlassung versus SAS – Welche ist die richtige für Ihr Unternehmen?
Dies ist die erste Frage, die wir bei jeder Beratung für ein ausländisches Unternehmen, das nach Kolumbien expandiert, behandeln. Die beiden gängigsten Rechtsformen sind die "Sucursal de Sociedad Extranjera" (Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft) und die SAS ("Sociedad por Acciones Simplificada"). Diese funktionieren sehr unterschiedlich:
Auslandsniederlassung (Sucursal de Sociedad Extranjera)
Die Zweigniederlassung ist keine eigenständige juristische Person – sie ist eine direkte Erweiterung Ihres Stammhauses in Kolumbien. Sie operiert unter dem Namen des Stammhauses mit dem Zusatz “Sucursal Colombia”. Das Stammhaus haftet direkt für alle Verpflichtungen der Zweigniederlassung. Das zugewiesene Kapital muss zum Zeitpunkt der Registrierung deklariert und vollständig eingezahlt werden. Benötigt eine öffentliche Urkunde vor einem kolumbianischen Notar – komplexer und kostspieliger in der Einrichtung als eine SAS. Geregelt in den Artikeln 469–497 des kolumbianischen Handelsgesetzbuches.
Steuerhinweis: Eine Zweigniederlassung unterliegt generell der kolumbianischen Steuer nur auf Einkommen kolumbianischen Ursprungs, während eine SAS der Steuer auf ihr weltweites Einkommen unterliegt. Dies kann eine wichtige Überlegung sein, abhängig von Ihrer Unternehmensstruktur.
SAS (Simplified Joint Stock Company)
Die SAS ist eine eigenständige kolumbianische juristische Person – unabhängig von ihren ausländischen Aktionären. Einfacher und schneller zu gründen. Kein notarieller Akt für Gründungen mit Einzelgründern erforderlich. Kein vorgeschriebenes Nennkapital. Besser geeignet für die meisten ausländischen Investoren, die eine saubere Trennung zwischen ihren kolumbianischen Betrieben und ihrer Stammgesellschaft wünschen.
Unsere Empfehlung: Die meisten ausländischen Investoren sind mit einer SAS besser bedient als mit einer Zweigniederlassung – es sei denn, sie müssen spezifisch unter dem Namen des Mutterunternehmens tätig sein, die Erfolgsbilanz des Mutterunternehmens für Vertragsangebote nutzen oder haben strategische Gründe für die Beibehaltung einer einzigen juristischen Person. Wir klären dies in Ihrer Erstberatung.
Erforderliche Dokumente für die Registrierung einer ausländischen Zweigstelle in Kolumbien
Alle Dokumente der Muttergesellschaft müssen entweder mit einer Apostille versehen (wenn das Land Mitglied des Haager Übereinkommens ist) oder bei einem kolumbianischen Konsulat legalisiert werden (wenn nicht) und von einem von Kolumbiens Cancillería registrierten, zertifizierten Übersetzer offiziell ins Spanische übersetzt werden. Standarddokumente umfassen:
- Gründungsurkunde und Unbedenklichkeitsbescheinigung der Muttergesellschaft
- Beschluss des Verwaltungsrats oder gleichwertige gesellschaftliche Handlung zur Genehmigung der Eröffnung der Zweigniederlassung in Kolumbien — muss Folgendes spezifizieren: Name der Zweigniederlassung, Geschäftszweck, zugewiesenes Kapital, Sitz, Dauer und Ernennung des gesetzlichen Vertreters und des Wirtschaftsprüfers
- Gesellschaftsvertrag der Muttergesellschaft
- Vollmacht zur Bevollmächtigung eines Vertreters in Kolumbien zur Vertretung der Muttergesellschaft während und nach der Registrierung
- Bestätigungsschreiben des benannten Rechtsvertreters und des gesetzlichen Abschlussprüfers — einschließlich vollständigem Namen, Titel, Ausweisnummer und Unterschrift
- Nachweis eines eingetragenen Wohnsitzes in Kolumbien für den Sitz der Zweigniederlassung
Nach der Registrierung bei der Handelskammer muss die Zweigniederlassung die Registrierung bei der DIAN (NIT und RUT) abschließen, die Buchhaltungsbücher registrieren, ein kolumbianisches Bankkonto eröffnen und das zugewiesene Kapital bei der Banco de la República registrieren.
Laufende Verpflichtungen nach der Registrierung einer ausländischen Zweigniederlassung in Kolumbien
Die Registrierung einer ausländischen Zweigniederlassung in Kolumbien ist kein einmaliger Prozess. Die Zweigniederlassung hat laufende jährliche und periodische Verpflichtungen, die erfüllt werden müssen, um in gutem Ansehen zu bleiben:
- Jährliche Erneuerung der Handelskammer Die Handelsregistereintragung muss jährlich vor dem 31. März erneuert werden. Die Nichtverlängerung führt zur Löschung der Eintragung.
- Jahresabschluss Die Zweigniederlassung muss einen Jahresabschluss gemäß den kolumbianischen Rechnungslegungsstandards (NIIF/IFRS, wie in Kolumbien übernommen) erstellen.
- Gesetzlicher Prüfer (Steuerberater) Alle Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften sind verpflichtet, einen Steuerprüfer zu bestellen – anders als bei der SAS, wo diese Verpflichtung nur ab bestimmten Größenordnungen gilt.
- Steuererklärungen — Die Niederlassung muss alle geltenden DIAN-Einreichungen einhalten – Körperschaftsteuer, Mehrwertsteuer (IVA), Industriesteuer (ICA) und alle Einbehaltungsverpflichtungen.
Kapitalveränderungen Jeder Anstieg des zugewiesenen Kapitals oder eine zusätzliche Investition muss bei der Banco de la República registriert werden.
Warum die Registrierung einer ausländischen Zweigniederlassung in Kolumbien wichtig ist
Der Betrieb in Kolumbien ohne ordnungsgemäße Registrierung setzt Ihr Mutterunternehmen ernsthaften Risiken aus. Eine nicht registrierte ausländische Zweigniederlassung kann Verträge vor kolumbianischen Gerichten nicht rechtmäßig durchsetzen, kann keine NIT erhalten und kann erheblichen steuerlichen Strafen ausgesetzt sein – einschließlich des Umstands, dass ohne ordnungsgemäße Registrierung eine Betriebsstätte als vorhanden erachtet wird. Über die rechtliche Anfälligkeit hinaus schädigen nicht registrierte Betriebe die Glaubwürdigkeit Ihres Unternehmens bei kolumbianischen Kunden, Partnern und Banken. Die ordnungsgemäße Registrierung einer ausländischen Zweigniederlassung in Kolumbien verleiht Ihrem Mutterunternehmen eine legitime, durchsetzbare kommerzielle Präsenz – mit dem Recht, Rechnungen auszustellen, einzustellen, Verträge abzuschließen und Gewinne zu repatriieren.
Häufig gestellte Fragen zur Registrierung ausländischer Zweigniederlassungen in Kolumbien
Was ist eine Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft in Kolumbien?
Eine Zweigniederlassung ist eine ausländische Niederlassung – eine direkte Erweiterung eines ausländischen Mutterunternehmens, das in Kolumbien tätig ist. Sie ist keine eigenständige juristische Person. Das Mutterunternehmen haftet direkt für alle Verpflichtungen der Zweigniederlassung. Sie operiert unter dem Namen des Mutterunternehmens plus “Zweigniederlassung Kolumbien”.”
Benötigt eine ausländische Zweigniederlassung in Kolumbien eine öffentliche Urkunde?
Ja. Im Gegensatz zu einer SAS erfordert die ausländische Zweigniederlassungsregistrierung in Kolumbien eine öffentliche Urkunde, die vor einem kolumbianischen Notar ausgestellt wurde. Alle Dokumente der Muttergesellschaft müssen apostilliert und ins Spanische übersetzt werden.
Was ist der Unterschied zwischen einer Zweigniederlassung und einer SAS in Kolumbien?
Eine Zweigniederlassung ist eine Erweiterung der Muttergesellschaft – dieselbe juristische Person, die Muttergesellschaft haftet direkt. Eine SAS ist ein separates kolumbianisches Unternehmen – unabhängig von seinen Aktionären. Die SAS ist einfacher und schneller zu gründen. Die Zweigniederlassung ist besser geeignet, wenn Sie unter dem Namen der Muttergesellschaft operieren oder deren Erfolgsbilanz nutzen möchten.
Benötigt eine ausländische Zweigniederlassung in Kolumbien einen Revisor Fiscal?
Ja. Alle Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften in Kolumbien sind verpflichtet, einen Revisor Fiscal (gesetzlichen Abschlussprüfer) zu bestellen, unabhängig von ihrer Größe.
Wie lange dauert die ausländische Zweigniederlassungsregistrierung in Kolumbien?
Typischerweise vier bis sechs Wochen, nachdem alle apostillierten und übersetzten Dokumente bereit sind. Der Zeitrahmen hängt von der Vorbereitungszeit der Dokumente im Herkunftsland des Mutterunternehmens ab.
Kann eine ausländische Zweigniederlassung Gewinne aus Kolumbien repatriieren?
Ja – vorausgesetzt, das zugewiesene Kapital und jede zusätzliche Investition werden ordnungsgemäß bei der Banco de la República registriert. Diese Registrierung sichert Ihre Devisenrechte.
Muss die Zweigniederlassung ihre Registrierung jährlich erneuern?
Ja. Die Handelsregistereintragung bei der Handelskammer muss jährlich vor dem 31. März erneuert werden.
Fragen Sie uns irgendetwas, Jederzeit.
Bitte sagen Sie uns, bei welchem Thema Sie Hilfe benötigen?