Haben Sie Geld nach Kolumbien überwiesen, ohne es als ausländische Direktinvestition zu registrieren? Die Registrierung ausländischer Direktinvestitionen bei der kolumbianischen Zentralbank (Banco de la República) ist nicht optional – wenn Sie sie versäumen, verlieren Sie das Recht auf Rückführung von Geldern, können sich nicht für ein Investorenvisum qualifizieren und Ihr Kapital genießt keinen Rechtsschutz nach dem kolumbianischen Devisenrecht. Erfahren Sie, was die FDI-Registrierung erfordert, wie das Formular F4 funktioniert und wie Lynceus den gesamten Prozess für ausländische Investoren auf Englisch und Deutsch abwickelt.
Gestalten Sie Ihren Umzug nach Kolumbien einfach und stressfrei.
Wir erstellen und reichen die Wechselerklärung für internationale Investitionen (Formular F4) ein – den Schritt, der Ihre ausländische Direktinvestition in Kolumbien offiziell registriert und Ihren rechtlich geschützten Investitionsnachweis erstellt.
Bevor Sie auch nur einen einzigen Peso überweisen, beraten wir Sie hinsichtlich des korrekten Brokerage- oder Bankkontos sowie der Dokumentation, die zum Nachweis der legalen Herkunft des Kapitals erforderlich ist. Dies verhindert den häufigsten und kostspieligsten Fehler bei ausländischen Direktinvestitionen: Gelder, die über den falschen Kanal ankommen und nicht registriert werden können.
Wir koordinieren die Ausstellung Ihres Banco de la República-Investitionszertifikats, des erforderlichen Dokuments für Investorenvisumanträge, die Gewinnrückführung und künftige Vermögensverkäufe.
Wenn ausländisches Kapital in eine kolumbianische SAS oder eine andere Gesellschaft eingebracht wird, übernehmen wir die Registrierung der ausländischen Direktinvestitionen parallel zur Gründung der Gesellschaft, sodass beide Schritte gemeinsam, korrekt und fristgerecht abgeschlossen werden.
Jede Änderung Ihrer registrierten zusätzlichen Investition, von Teilveräußerungen oder Korrekturen erfordert eine Änderungsmeldung bei der Banco de la República. Wir übernehmen sämtliche Aktualisierungen im Rahmen unseres laufenden Service zur Einhaltung der Vorschriften für ausländische Direktinvestitionen (FDI).
Wir übernehmen die Registrierung ausländischer Direktinvestitionen in Kolumbien für Investoren, die in den kolumbianischen Markt eintreten – sei es für Unternehmenskapitalisierungen, Immobilienkäufe oder das zugewiesene Kapital ausländischer Zweigniederlassungen. Unser zweisprachiges Team in Medellín arbeitet auf Englisch, Deutsch und Spanisch und steuert den gesamten Prozess von der Beratung vor dem Transfer bis zur Ausstellung des Zertifikats der Banco de la República.

Ein klarer, vorhersehbarer Prozess – damit Sie in jeder Phase genau wissen, woran Sie sind.
Bevor Sie Gelder nach Kolumbien überweisen, beraten wir Sie hinsichtlich des korrekten Devisenkanals und der erforderlichen Dokumente zum Nachweis der legalen Herkunft des Kapitals. Brokerkonten werden für ausländische Investoren im Allgemeinen bevorzugt, da sie die Registrierung bei der Banco de la República vereinfachen – über ein autorisiertes Brokerkonto empfangene Gelder werden ohne zusätzliche Schritte automatisch als Auslandsinvestition registriert. Wir stellen Ihnen eine übersichtliche Checkliste zur Verfügung, bevor ein einziger Peso bewegt wird.
Wir koordinieren uns mit Ihrer kolumbianischen Bank oder Ihrem Broker, um zu bestätigen, dass die Gelder ordnungsgemäß eingegangen und als Devisenzufluss im Rahmen der ausländischen Direktinvestitionsregistrierung verbucht sind. Wir überprüfen, ob die Überweisungsdokumente – SWIFT-Bestätigung, Herkunftserklärung der Mittel, Wechselkursnachweis – vollständig und einreichungsbereit sind.
Wir erstellen und reichen das Formular F4 (Declaración de Cambio para Inversiones Internacionales) bei der Banco de la República ein. Mit diesem Formular wird Ihre ausländische Direktinvestition in Kolumbien offiziell registriert – unter Angabe der Identität des Investors, des Investitionsbetrags in USD und COP, der Investitionsart (Unternehmenskapitalisierung, Immobilien oder Sonstiges) sowie des die Investition empfangenden kolumbianischen Unternehmens. Bei Investitionen, die über einen zugelassenen Vermittler des Devisenmarktes abgewickelt werden, erfolgt die Registrierung zum Zeitpunkt der Transaktion automatisch. Für Investitionen, die keine obligatorische Devisenkanalisierung erfordern, ist eine separate Einreichung im Deviseninformationssystem (SIC) der Banco de la República erforderlich.
Nach erfolgter Registrierung übermitteln wir Ihnen Ihren vollständigen FDI-Registrierungsnachweis, das Investitionszertifikat, die Devisenerklärung sowie eine allgemein verständliche Zusammenfassung Ihrer Rechte in deutscher oder englischer Sprache: Gewinnrückführung, Kapitalrückführung, Berechtigung für Investorenvisa sowie das Verfahren zur Aktualisierung Ihrer Registrierung bei Änderungen Ihrer Investition.
Jede von einem ausländischen Staatsangehörigen oder einem ausländischen Unternehmen in Kolumbien getätigte Investition muss als ausländische Direktinvestition bei der Banco de la República registriert werden. Dies gilt für das in ein kolumbianisches Unternehmen eingebrachte Kapital, für den Erwerb von Immobilien verwendete Mittel, für das einer ausländischen Zweigniederlassung zugewiesene Kapital sowie für andere Kapitalzuflüsse, die im kolumbianischen Devisenrecht definiert sind – geregelt durch das Dekret 1068 von 2015, geändert durch das Dekret 119 von 2017.
Die Registrierung verleiht Ihrer Investition in Kolumbien den rechtlichen Status. Ohne sie:
Kernregel: Für Investitionen, die über einen zugelassenen Devisenintermediär (Bank oder Makler) abgewickelt werden, erfolgt die Registrierung bei der Banco de la República zum Zeitpunkt der Transaktion automatisch – eine zusätzliche Einreichung ist nicht erforderlich. Bei Investitionen, die keine obligatorische Devisenabwicklung erfordern, muss eine separate Registrierung über das System SIC der Banco de la República vorgenommen werden. Wir bestätigen vor jedem Geldtransfer, welche Regelung auf Ihre spezifische Situation zutrifft.
Wenn ein ausländischer Investor bei der Gründung oder im Rahmen einer Kapitalerhöhung Kapital in eine kolumbianische SAS einbringt, muss der eingebrachte Betrag bei der Banco de la República registriert werden. Durch die Registrierung wird die Beteiligung des Investors dokumentiert und das Recht auf den Erhalt von Dividenden sowie die Repatriierung von Kapital geschützt. Dies ist die am häufigsten von uns für Mandanten in Medellín registrierte Art ausländischer Direktinvestitionen.
Ausländische Investoren, die Immobilien in Kolumbien erwerben, müssen den Kauf als ausländische Direktinvestition registrieren. Die Mittel müssen über einen zugelassenen Devisenintermediär nach Kolumbien gelangen und vor dem Kauf in kolumbianische Pesos umgetauscht werden. Die Registrierung ist für die Berechtigung zum Investorenvisum erforderlich – der Schwellenwert für das Immobilienvisum liegt bei 350 SMMLV (ca. 570 Millionen COP im Jahr 2026, gekoppelt an den jährlichen Mindestlohnsatz).
Wenn ein ausländisches Unternehmen eine kolumbianische Zweigniederlassung (Sucursal) registriert, stellt das deklarierte zugewiesene Kapital eine direkte ausländische Investition dar und muss bei der Banco de la República registriert werden. Auch jede spätere Erhöhung des zugewiesenen Kapitals erfordert eine Registrierung. Dies koordinieren wir im Zuge der Registrierung der ausländischen Zweigniederlassung bei der Cámara de Comercio.
Das FDI-Registrierungsschreiben der Banco de la República ist das wichtigste Dokument bei jedem Antrag auf ein kolumbianisches Investorenvisum. Ohne dieses Dokument wird der Antrag abgelehnt – unabhängig davon, wie hoch die Investition oder der Wert der Vermögenswerte war.
Für das kolumbianische Investor Visum (Visum M — Inversionista) ist eine Bescheinigung der Banco de la República erforderlich, die eine registrierte ausländische Direktinvestition in Kolumbien über dem geltenden SMMLV-Schwellenwert nachweist. Stand 2026:
Wichtig: Die Schwellenwerte des SMMLV sind an den kolumbianischen gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt, der jeden Januar aktualisiert wird. Wir bestätigen stets die aktuellen Schwellenwerte, bevor ein Visumantrag eingereicht wird. Wir koordinieren die FDI-Registrierung und Investorenvisumanträge als einen einzigen, integrierten Prozess, wenn Kunden beides benötigen.
Medellín hat sich zu einem der aktivsten Ziele Lateinamerikas für ausländische Direktinvestitionen entwickelt – insbesondere für Investoren aus Europa, Nordamerika und Deutschland, die in den Bereichen Immobilien, Technologie, Gastgewerbe und BPO tätig werden. Wir beobachten ein durchgehendes Muster: Investoren kommen an, identifizieren eine Gelegenheit, transferieren Gelder schnell über ein Privatkonto oder einen informellen Kanal und entdecken die Pflicht zur Registrierung der ausländischen Direktinvestitionen erst Wochen oder Monate später – meist dann, wenn sie versuchen, ein Visum zu beantragen oder Gewinne zu repatriieren.
Speziell für deutsche Investoren ist der formelle Investitionsregistrierungsprozess in Kolumbien strukturierter als von vielen erwartet – jedoch weniger bürokratisch als deutsche Verwaltungsverfahren, sobald man die Schritte verstanden hat. Wir erklären den kolumbianischen Prozess klar, auf Wunsch auch auf Deutsch, und übernehmen jeden Schritt, damit die Registrierung korrekt und fristgerecht abgeschlossen wird.
Für Immobilieninvestoren in Medellín – beim Erwerb in El Poblado, Laureles, Envigado oder Rionegro – ist die Registrierung ausländischer Direktinvestitionen (FDI) der Vorgang, der einen Immobilienkauf in eine rechtlich anerkannte kolumbianische Investition mit Visaberechtigung und Repatriierungsrechten umwandelt. Wir koordinieren die Registrierung parallel zum Immobilienkauf, sodass beides gemeinsam abgeschlossen wird.
Es handelt sich um die obligatorische Registrierung von ausländischem Kapital, das in Kolumbien investiert wurde, bei der Banco de la República. Die Registrierung schützt die Rückführungsrechte, die Berechtigung zum Investorenvisum und das rechtliche Eigentum nach dem kolumbianischen Devisenrecht.
Ja — jedoch nur, wenn die Mittel über einen autorisierten Devisenmarktintermediär (Bank- oder Brokeragekonto) geleitet werden. Über Privatkonten oder informelle Kanäle gesendete Gelder werden nicht automatisch registriert und müssen separat über das SIC-System der Banco de la República angemeldet werden.
Das Formular F4 (Declaración de Cambio para Inversiones Internacionales) ist die offizielle Devisenerklärung, die bei der Banco de la República eingereicht wird, um ausländische Direktinvestitionen in einem kolumbianischen Unternehmen oder in Immobilien zu registrieren. Das Formular F5 gilt für Portfolioinvestitionen (Wertpapieranlagen).
Sie verlieren das Recht, Dividenden und Erlöse aus Verkäufen über offizielle Kanäle zu repatriieren. Zudem können Sie sich aufgrund der nicht registrierten Investition nicht für ein kolumbianisches Investorenvisum qualifizieren.
100 SMMLV für Geschäftsinvestitionen (ca. 163 Millionen COP) und 350 SMMLV für Immobilien (ca. 570 Millionen COP). Die Schwellenwerte werden jeden Januar aktualisiert und an den kolumbianischen Mindestlohnsatz gekoppelt.
Für Investitionen, die über einen zugelassenen Devisenintermediat getätigt werden, erfolgt die Registrierung automatisch zum Zeitpunkt der Transaktion. Bei anderen Anlageformen, die eine separate SIC-Meldung erfordern, schließen wir die Registrierung innerhalb von zwei bis fünf Werktagen nach Erhalt der vollständigen Unterlagen ab.
Ja. Jede Änderung der registrierten Investition – zusätzliches Kapital, Teilausstiege oder Korrekturen – muss im Deviseninformationssystem der Banco de la República aktualisiert werden.
Bitte teilen Sie uns mit, bei welchem Thema Sie Unterstützung benötigen.
Schreiben Sie uns auf WhatsApp