Die Gründung eines Unternehmens in Kolumbien ist einfacher als Sie denken. Erfahren Sie, welche Struktur zu Ihrem Unternehmen passt, welche Dokumente Sie benötigen und wie wir Ihre SAS von Anfang bis Ende einrichten – auf Englisch und Deutsch.
Gestalten Sie Ihren Umzug nach Kolumbien einfach und stressfrei.
Die Gründung eines Unternehmens in Kolumbien als Ausländer ist durchaus möglich, und für die meisten Investoren ist die SAS (Sociedad por Acciones Simplificada) der richtige Weg, dies zu tun. Kolumbien schränkt den ausländischen Besitz lokaler Unternehmen nicht ein. Sie können 100% einer kolumbianischen SAS besitzen, diese per Vollmacht aus der Ferne gründen und innerhalb von zwei bis drei Wochen in Betrieb nehmen. Der Prozess umfasst die Registrierung bei der Cámara de Comercio, die Beantragung Ihrer NIT bei der DIAN und – falls Sie Kapital aus dem Ausland einbringen – die Registrierung Ihrer Auslandsinvestition bei der Banco de la República. Bei der Anwaltskanzlei Lynceus kümmern wir uns von unserem Büro in Medellín aus um die Unternehmensgründung in Kolumbien für englisch- und deutschsprachige Investoren. Wir übernehmen jeden Schritt, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können und nicht auf den Papierkram.
Wir übernehmen jeden Schritt der Registrierung Ihres kolumbianischen Unternehmens – von der Struktuberatung bis zur DIAN-Konformität –, damit Sie sich auf Ihr Geschäft statt auf den Papierkram konzentrieren können.
Wir bewerten Ihre Situation und empfehlen Ihnen basierend auf Ihren Zielen, Ihrem Zeitplan und Ihrer Branche die passende Rechtsform – SAS, SA, Ltda oder eine ausländische Zweigniederlassung.
Wir entwerfen Ihre Gründungsurkunde, strukturieren Ihr Stammkapital, definieren die Governance-Regeln und registrieren Ihr Unternehmen bei der Cámara de Comercio de Medellín.
Wir beschaffen Ihre NIT und aktivieren Ihren RUT bei der DIAN, damit Ihr Unternehmen vom ersten Tag an steuerkonform ist.
Wir registrieren Ihre Kapitaleinlage bei der Banco de la República – dies ist für die Rückführung von Geldern und für Anträge auf ein Investorenvisum erforderlich.
Sollten Sie sich nicht in Kolumbien befinden, erstellen wir Ihre mit einer Apostille versehene Vollmacht und wickeln den gesamten Vorgang in Ihrem Namen ab.
Ein klarer, vorhersehbarer Prozess – damit Sie in jeder Phase genau wissen, woran Sie sind.
Wir prüfen Ihr Geschäftsmodell und Ihre Ziele, empfehlen Ihnen die passende Rechtsform und unterbreiten Ihnen ein klares Angebot sowie einen Zeitplan.
Wir entwerfen Ihre Satzung, reservieren Ihren Firmennamen, übernehmen die Eintragung bei der Handelskammer (Cámara de Comercio) und erledigen die Formalitäten bei der DIAN und der Banco de la República.
Sie erhalten Ihr vollständiges Firmenregistrierungszertifikat, die NIT, die RUT sowie eine klare Zusammenfassung Ihrer laufenden Compliance-Verpflichtungen.
Die SAS ist die am häufigsten verwendete Gesellschaftsform für ausländische Investoren in Kolumbien. Das Verständnis ihrer Stärken und Grenzen hilft Ihnen dabei, die richtige Entscheidung zu treffen.
Die SAS (Sociedad por Acciones Simplificada) ist eine vereinfachte Aktiengesellschaft, die dem Gesetz Nr. 1258 aus dem Jahr 2008 unterliegt. Sie verfügt über eine eigene Rechtspersönlichkeit, die von der ihrer Gesellschafter getrennt ist – die Verbindlichkeiten der Gesellschaft stellen keine persönlichen Verbindlichkeiten für Sie dar.
Sie kann von einem oder mehreren Gesellschaftern – natürlichen oder juristischen Personen, kolumbianischen oder ausländischen – ohne Mindestkapitalanforderung gegründet werden.
Bei einem Alleingründer kann die Gründung durch ein privates Dokument ohne Notarurkunde erfolgen, was Zeit und Kosten spart.
Ausschließlich privates Dokument – kein Notar erforderlich. Schnell und kostengünstig.
Privatrechtsurkunde, es sei denn, es handelt sich um eine Einlage von Immobilien als Kapital, wofür eine notarielle Urkunde erforderlich ist.
Eintragung des Dokuments bei der Handelskammer → Erwerb der Rechtspersönlichkeit → NIT und RUT bei der DIAN.
Wir prüfen Ihre Situation, empfehlen die geeignete Struktur und unterbreiten Ihnen ein klares Angebot, bevor mit den Arbeiten begonnen wird. Wir antworten innerhalb von 24 Stunden.
Verwenden Sie ein SAS, wenn: Sie sind ein einzelner Gründer oder ein kleines Team, wünschen sich eine flexible Unternehmensführung, expandieren zum ersten Mal nach Kolumbien, sind in den Bereichen Technologie, Dienstleistungen, Immobilien, Tourismus oder BPO tätig oder benötigen eine schnelle und kostengünstige Gründung.
Erwägen Sie Alternativen, wenn: Sie benötigen mehrere institutionelle Aktionäre (eine AG ist hierfür eventuell besser geeignet), sind in einem streng regulierten Sektor mit spezifischen Eigenkapitalanforderungen tätig oder erfordern von Tag eins an eine formelle Governance-Struktur.
Informelles Agieren in Kolumbien – sei es die Rechnungsstellung als Privatperson, die Arbeit mit einem Touristenvisum oder die Führung eines Unternehmens ohne DIAN-Registrierung – führt zu erheblichen rechtlichen und steuerlichen Risiken. Eine ordnungsgemäß gegründete kolumbianische Gesellschaft bietet Ihnen das rechtliche Fundament, um Kunden Rechnungen zu stellen, Mitarbeiter einzustellen, ein Firmenbankkonto zu eröffnen, Auslandsinvestitionen zu registrieren und ein Investorenvisum zu beantragen. Zudem trennt sie Ihr Privatvermögen von Ihrer geschäftlichen Haftung. Die richtige Strukturierung von Anfang an ist weitaus kostengünstiger als die nachträgliche Behebung von Problemen.
Nein. Die SAS hat kein Mindestkapital. Sie legen das Anfangskapital in der Satzung fest.
Nein. Die SAS hat kein Mindestkapital. Sie legen das Anfangskapital in der Satzung fest.
Zwei bis drei Wochen, sofern alle Dokumente vollständig vorliegen. Der Schritt mit dem Bankkonto kann je nach Bank zusätzliche Zeit in Anspruch nehmen.
Nicht rechtlich vorgeschrieben, aber dringend empfohlen – insbesondere für ausländische Investoren. Fehler in der Satzung oder versäumte Eintragungen (DIAN, Banco de la República) führen zu Problemen, deren nachträgliche Behebung kostspielig ist.
Ja. Es gibt keine Staatsangehörigkeits- oder Wohnsitzanforderungen für SAS-Aktionäre. Sie können das Unternehmen aus der Ferne mittels einer Vollmacht gründen. Ein Visum ist nur erforderlich, wenn Sie planen, in Kolumbien zu leben, um das Unternehmen zu leiten.
Körperschaftsteuer, Mehrwertsteuer (IVA), Gewerbe- und Handelssteuer (ICA) sowie Sozialabgaben, sofern das Unternehmen Mitarbeiter beschäftigt. Dieselben Verpflichtungen gelten für alle kolumbianischen Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform.
Nur wenn es bestimmte gesetzlich festgelegte Schwellenwerte erreicht – was bei den meisten kleinen und mittleren ausländischen Unternehmen nicht der Fall ist. Unterhalb dieser Schwellenwerte ist kein Revisor Fiscal erforderlich.
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