Firmengründung & SAS-Strukturierung in Kolumbien

Eine Firma in Kolumbien zu gründen ist einfacher als Sie denken. Finden Sie heraus, welche Struktur zu Ihrem Unternehmen passt, welche Dokumente Sie benötigen und wie wir Ihre SAS von Anfang bis Ende einrichten - auf Englisch und Deutsch.

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Lassen Sie uns Ihren Umzug nach Kolumbien einfach und stressfrei gestalten.

Firmengründung & SAS-Strukturierung in Kolumbien

Die Gründung eines Unternehmens in Kolumbien als Ausländer ist durchaus möglich und für die meisten Investoren ist die SAS (Sociedad por Acciones Simplificada) der richtige Weg. Kolumbien schränkt das ausländische Eigentum an lokalen Unternehmen nicht ein. Sie können 100% einer kolumbianischen SAS besitzen, sie über eine Vollmacht aus der Ferne gründen und sie in zwei bis drei Wochen betriebsbereit haben. Dazu müssen Sie sich bei der Handelskammer registrieren lassen, Ihre NIT vom DIAN erhalten und - falls Sie Kapital aus dem Ausland mitbringen - Ihre ausländische Investition bei der Banco de la República registrieren lassen. Bei der Anwaltskanzlei Lynceus kümmern wir uns von unserem Büro in Medellín aus um die Firmengründung in Kolumbien für englisch- und deutschsprachige Investoren. Wir kümmern uns um jeden Schritt, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können, nicht auf den Papierkram.

Was wir tun - Firmengründungsdienste in Kolumbien

Wir kümmern uns um jeden Schritt Ihrer kolumbianischen Firmenregistrierung, von der Strukturberatung bis zur Einhaltung der DIAN-Vorschriften, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können und nicht auf den Papierkram.

Beratung zur Unternehmensstruktur

Wir beurteilen Ihre Situation und empfehlen Ihnen die richtige Rechtsform - SAS, SA, Ltda oder ausländische Niederlassung - basierend auf Ihren Zielen, Ihrem Zeitplan und Ihrer Branche.

SAS Gründung und Strukturierung

Wir entwerfen Ihre Satzung, strukturieren Ihr Aktienkapital, legen die Regeln für die Unternehmensführung fest und registrieren Ihr Unternehmen bei der Cámara de Comercio de Medellín.

DIAN-Registrierung

Wir holen Ihre NIT ein und aktivieren Ihren RUT beim DIAN, damit Ihr Unternehmen vom ersten Tag an steuerlich konform ist.

Registrierung ausländischer Investitionen

Wir registrieren Ihre Kapitaleinlage bei der Banco de la República - erforderlich für die Rückführung von Geldern und die Beantragung von Investorenvisa.

Unterstützung bei der Fernschulung

Wenn Sie sich nicht in Kolumbien aufhalten, bereiten wir Ihre apostillierte Vollmacht vor und verwalten das gesamte Verfahren in Ihrem Namen.

Unser Prozess - 3 Schritte zur Gründung Ihres Unternehmens in Kolumbien

Ein klarer, vorhersehbarer Prozess - damit Sie in jeder Phase genau wissen, woran Sie sind.

Konsultation & Strukturempfehlung

Wir prüfen Ihr Geschäftsmodell und Ihre Ziele, empfehlen die richtige Rechtsform und geben Ihnen ein klares Angebot und einen Zeitplan.

Vorbereitung und Registrierung von Dokumenten

Wir entwerfen Ihre Gründungsurkunde, reservieren Ihren Firmennamen, kümmern uns um die Registrierung bei der Cámara de Comercio und erledigen die DIAN- und Banco de la República-Anmeldungen.

Übergabe & Einrichtung der Compliance

Sie erhalten Ihre vollständige Registrierungsbescheinigung für die Unternehmensdatei, NIT, RUT und eine klare Zusammenfassung Ihrer laufenden Compliance-Verpflichtungen.

Vorteile & Nachteile einer kolumbianischen S.A.S.

Die SAS ist die am häufigsten verwendete Struktur für ausländische Investoren in Kolumbien. Die Kenntnis ihrer Stärken und Grenzen hilft Ihnen, die richtige Entscheidung zu treffen.

Was ist ein S.A.S. und wie funktioniert er?

Die SAS (Sociedad por Acciones Simplificada) ist eine vereinfachte Aktiengesellschaft, die dem Gesetz 1258 von 2008 unterliegt. Sie hat eine eigene Rechtspersönlichkeit, die von ihren Aktionären getrennt ist - die Verpflichtungen der Gesellschaft sind nicht Ihre persönlichen Verpflichtungen.

Sie kann von einem oder mehreren Aktionären - natürlichen oder juristischen Personen, kolumbianischen oder ausländischen - gegründet werden, ohne dass ein Mindestkapital erforderlich ist.

Wenn es nur einen einzigen Gründer gibt, kann das Unternehmen durch ein privates Dokument ohne Notarvertrag gegründet werden, was Zeit und Kosten spart.

Prozess der Firmengründung

Alleinstehende Gründerin

Nur private Dokumente - kein Notar erforderlich. Schnell und kostengünstig.

Mehrere Gründer

Privates Dokument, es sei denn, eine Immobilie wird als Kapital eingebracht, wofür eine öffentliche Urkunde erforderlich ist.

Post-Registrierung

Dokument bei der Handelskammer registriert → Rechtspersönlichkeit erworben → NIT & RUT bei DIAN.

  • Risiko der unsachgemäßen Verwendung: Flexibilität kann missbraucht werden. Wenn Gerichte eine betrügerische Nutzung feststellen, kann der Schleier der Gesellschaft durchbrochen und die Aktionäre persönlich haftbar gemacht werden.
  • Governance Drift: Ohne obligatorische Vorstandssitzungen oder einen Abschlussprüfer können Unternehmen in schlechte Dokumentationsgewohnheiten und Compliance-Lücken verfallen.
  • Volle Steuerbelastung: Körperschaftssteuer, IVA, ICA und Lohnsummenbeiträge gelten in vollem Umfang - wie bei allen anderen kolumbianischen Unternehmensstrukturen.
  • Agile Einbindung & reduzierte Kosten: Für Einzelgründungen ist kein Notar erforderlich. Vollständige Gründung in zwei bis drei Wochen, wenn die Dokumente fertig sind.
  • Flexibilität und Autonomie: Definieren Sie Ihre eigenen Aktienklassen, Stimmrechte und Gewinnausschüttungen. Kein obligatorischer Vorstand unterhalb von Größenschwellen.
  • Vermögensschutz Echte beschränkte Haftung – persönliches Vermögen geschützt vor gesellschaftlichen Verpflichtungen, solange die Gesellschaftsform ordnungsgemäß aufrechterhalten wird.
  • 100% Ausländische Eigentümerschaft: Keine Staatsangehörigkeits- oder Wohnsitzerfordernisse. Kann remote durch eine Vollmacht gebildet werden.

Gründungsberatung für Ihr Unternehmen in Kolumbien

Wir überprüfen Ihre Situation, empfehlen die richtige Struktur und geben Ihnen ein klares Angebot, bevor Arbeiten beginnen. Wir antworten innerhalb von 24 Stunden.

Wann und wann nicht — eine S.A.S. anwenden.

Verwenden Sie ein SAS, wenn: Sie sind ein alleiniger Gründer oder ein kleines Team, wünschen sich eine flexible Unternehmensführung, treten zum ersten Mal in Kolumbien auf, sind in den Bereichen Technologie, Dienstleistungen, Immobilien, Tourismus oder BPO tätig oder benötigen eine schnelle, kostengünstige Gründung.

Erwägen Sie Alternativen, wenn: Sie benötigen mehrere institutionelle Aktionäre (eine AG könnte besser sein), operieren in einem stark regulierten Sektor mit spezifischen Kapitalanforderungen oder benötigen vom ersten Tag an einen formellen Governance-Rahmen.

Warum die Gründung eines Unternehmens in Kolumbien für ausländische Investoren wichtig ist

Der informelle Betrieb in Kolumbien – die Rechnungsstellung als Einzelperson, die Arbeit mit einem Touristenvisum oder die Führung eines Unternehmens ohne DIAN-Registrierung – birgt erhebliche rechtliche und steuerliche Risiken. Eine ordnungsgemäß gegründete kolumbianische Gesellschaft bietet Ihnen die rechtliche Grundlage zur Rechnungsstellung an Kunden, zur Einstellung von Mitarbeitern, zur Eröffnung eines Firmenbankkontos, zur Registrierung ausländischer Investitionen und zur Beantragung eines Investorenvisums. Sie trennt auch Ihr persönliches Vermögen von Ihren geschäftlichen Verbindlichkeiten. Die richtige Strukturierung von Anfang an ist weitaus kostengünstiger, als Probleme später zu beheben.

Häufig gestellte Fragen Über Unternehmensgründung in Kolumbien

Kann eine S.A.S. nur einen Gesellschafter haben?

Nein. Die SAS hat keine Mindestkapitalanforderung. Sie legen das Stammkapital in der Satzung fest.

Nein. Die SAS hat keine Mindestkapitalanforderung. Sie legen das Stammkapital in der Satzung fest.

Zwei bis drei Wochen, wenn alle Dokumente in Ordnung sind. Der Schritt mit dem Bankkonto kann je nach Bank zusätzliche Zeit in Anspruch nehmen.

Nicht rechtlich vorgeschrieben, aber dringend empfohlen – insbesondere für ausländische Investoren. Fehler in der Satzung oder versäumte Anmeldungen (DIAN, Banco de la República) führen zu Problemen, deren Behebung später teuer wird.

Ja. Es gibt keine Staatsangehörigkeits- oder Wohnsitzerfordernisse für SAS-Aktionäre. Sie können das Unternehmen über eine Vollmacht aus der Ferne gründen. Ein Visum ist nur erforderlich, wenn Sie planen, in Kolumbien zu leben, um das Geschäft zu führen.

Körperschaftsteuer, Mehrwertsteuer (MwSt.), Industrie- und Handelssteuer (IHT) und Lohnsteuerbeiträge, falls das Unternehmen Mitarbeiter hat. Dieselben Verpflichtungen gelten für alle kolumbianischen Unternehmen, unabhängig von ihrer Struktur.

Nur wenn bestimmte gesetzliche Größen­schwellen erfüllt sind – was für die meisten kleinen und mittleren Unternehmen in Fremdbesitz nicht der Fall ist. Unterhalb dieser Schwellen ist kein Steuerprüfer erforderlich.

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